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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 04/2022

Themen: Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der kalten Progression - Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen - Teuerungsprämie vs Mitarbeiterbeteiligung - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 03/2022

Themen: Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung - update Corona-Unterstützungen 2022 - Ferienjobs und Steuerpflicht - Energiekostenausgleich und Reparaturbonus - Mietrecht: aktuelle Ergänzungen - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Sonder-Klienten-Info 02a/2022 Ukraine

Themen: Spenden - Bilanzierungsfragen - Kurzarbeit - ukrainische PKW-Kennzeichen ...

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Klienten-Info 02/2022

Themen: Massnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten - weitere updates aus dem Ertragsteuerrecht - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - update Corona-Unterstützungen 2022 - Highlights aus dem Wartungserlass der KöSt-Richtlinien - Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht - Splitter - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 01/2022

Themen: steuerliche Neuerungen 2021 und 2022 - update Corona-Unterstützungen - Aktuelles zur Personalverrechnung 2022 - Judikatur - Splitter Immobilienrecht - Termine ...

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Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen und der damit verbundene Verkauf von Strom hat in den letzten Monaten innerhalb der Bevölkerung immer mehr an Popularität gewonnen.


Wenngleich der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit ist (Einspeisung bis zu 12.500 kWh, sofern die Anlage die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung 25 kWp nicht übersteigt), kann dennoch Sozialversicherungspflicht hervorgerufen werden.

Sozialversicherungsrechtlich sind die Einkünfte regelmäßig unbeachtlich, sofern diese einkommensteuerlichen Grenzen unterschritten werden. Wenn jedoch die Grenze für die Steuerbefreiung überschritten wird, kann dies eine Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz nach sich ziehen bzw. bei bereits bestehender Pflichtversicherung beitragsrechtlich relevant sein. Liegen steuerlich betrachtet Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, so zieht das eine Prüfung und gegebenenfalls Feststellung einer Pflichtversicherung als Neue Selbständige nach sich, sofern die Versicherungsgrenze von 6.221,28 € für das Jahr 2024 überschritten wird. Neue Selbständige müssen übrigens das Überschreiten der Versicherungsgrenze (nicht nur bei Einkünften aus Photovoltaikanlagen) spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides der SVS melden, um den Strafzuschlag von 9,3 % zu vermeiden. Bei bereits bestehender Pflichtversicherung erhöhen die Einkünfte aus der Netzeinspeisung wiederum die Beitragsgrundlage.

Andere sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben sich, wenn der erzeugte Strom überwiegend für den eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird. Die Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz von mehr als 12.500 kWh gilt dann als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit, welche der Pflichtversicherung und Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) unterliegt, sofern auch die allgemeinen Voraussetzungen für solche Nebentätigkeiten erfüllt sind.